Advokaturbüro Lengyel in Zürich - local.ch

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Winterthurerstrasse 28
8006 Zürich
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Advokaturbüro Lengyel

Claude Lengyel

Winterthurerstrasse 28
8006 Zürich

Telefon: *043 300 60 20 Gratis anrufen
Fax: 043 300 60 21
Webseite: www.lengyel.ch

* Wünscht keine Werbung


Beschreibung & Besonderheiten

Grundsätze

Kundenindividuelle Problemerfassung
Das Advokaturbüro hilft dem Klienten mittels sorgfältiger und kundenindividueller Problemerfassung, um für diesen eine optimale Problemlösung für dessen individuellen Bedürfnisse zu finden. Transparenz und Einbezug des Klienten bei der laufenden Mandatsführung stehen im Zentrum unserer Vorgehensweise. Aufgabe des Anwaltes ist es unter anderem, den Mandanten beratend in die Lage zu versetzen, sämtliche mit seiner spezifischen Problemstellung im Zusammenhang stehenden Aspekte zu verstehen. Chancen und Risiken des geplanten Vorgehens werden vor der Ausführung ehrlich diskutiert, damit der Klient jederzeit den Überblick über das laufende Verfahren behält und in die Lage versetzt wird, rasch und effizient zu entscheiden.

Unabhängigkeit Ihres Rechtsvertreters
Das Advokaturbüro verfolgt die Interessen der Klienten frei von Interessenkonflikten. Dank zahlreicher Mandate und breiter Mandantschaft bestehen keine wirtschaftlichen Abhängigkeiten zu einzelnen Klienten, so dass eine vollständige Wahrung von Mandatsinteressen gewährt ist.

Durchsetzungskraft
Wir sind für unsere Klienten rasch und gut erreichbar, klären bei der Problemlösung die Sach- und Rechtslage ab und informieren die Klienten stets über den Verlauf des Falles. Mit der rechtzeitigen Information arbeitet der Rechtsberater zusammen mit seinem Klienten in einem Team mit grosser Durchsetzungskraft.

Aufgrund der Erfahrung beim Führen von Prozessen ist der Rechtsberater bereits bei der Vertragsgestaltung oder bei aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen in der Lage, Lösungen für seine Klienten zu erarbeiten, die auch im Falle einer gerichtlichen Beurteilung durchsetzbar bleiben.

Die ehrliche und eingehende Darstellung der Risiken und Chancen versetzt den Klienten in die Lage, Recht zu finden. Das Erreichen der rechtlichen Ziele unserer Klienten ist unser Anliegen.

Vertrauen und Verfügbarkeit
Langjährige und vertrauensvolle Beziehungen sind uns ein grosses Anliegen. Erreichbarkeit ist in unserem Metier besonders wichtig und wird gewährleistet.

Kompetenzen
Gesellschafts- und Handelsrecht
Im Rahmen des Gesellschafts- und Handelsrechts beraten wir Einzelfirmen und Unternehmen bei der Unternehmensplanung und -gestaltung.

Unternehmerische und strategische Ziele werden mit uns als Partner in der passenden Rechtsform verwirklicht. Änderungen werden durch Umwandlung und Umgestaltung ermöglicht und durch die notwendigen Vertragsgestaltungen umgesetzt.

Vertragsgestaltung
In der heutigen Praxis werden sehr häufig Verträge auf Basis diverser Quellen (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen usw.) erarbeitet. Hierbei sind die Verfasser stets bemüht, für sich ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen führen solche Werke gerne in das nicht gewollte Dickicht der nachträglichen Vertragsauslegungsproblematik. Es stellt sich dann schnell die Frage: Was haben die Vertragsparteien eigentlich gewollt?

Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn sich die Parteien über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkte dann nicht klar und eindeutig, so kommt es gerne einmal zum (Rechts-)Streit.

Diesem Problem begegnet man durch Einhaltung von 6 Vertragsgestaltungsgrundsätzen:

Klarer und eindeutiger Ausdruck, systematischer Aufbau, logische Gliederung, keine Scheineinigungen, Fairnessgebot sowie Vollständigkeit des Einigungsinhaltes.

A) Ein klarer und eindeutiger Ausdruck beugt ungewollten Interpretationsmöglichkeiten vor. Es gilt unter anderem keine überflüssigen Regelungen aufzunehmen, Begriffe einheitlich zu verwenden sowie die Regelungen auch für Aussenstehende verständlich zu formulieren. Nur so kann man mögliche Missverständnisse verhindern und die Angreifbarkeit des Vertrages gering halten.

B) Ein systematischer Aufbau erleichtert die Verständlichkeit komplexer Vorgänge. Widersprüche lassen sich leichter erkennen.

C) Die logische Gliederung lässt die einzelnen Vertragspflichten der Parteien sowie sonstige Mechanismen des Vertrages leichter und schneller erkennen.

D) Solange keine Scheineinigungen vorliegen, braucht der Vertrag nicht angepasst bzw. geändert zu werden. Scheineinigungen hingegen können sogar zur Teilunwirksamkeit des Vertrages führen. Spätere Nachverhandlungen aufgrund von Vertragslücken sind grundsätzlich mühsam, teuer und führen nicht immer zum ursprünglich angestrebten Ziel.

E) Die Einhaltung des Fairnessgebotes muss nicht mit der Aufgabe der eigenen Interessen gleichgesetzt werden. Ein Vertragswerk sollte zumindest in gewisser Weise ausgewogen sein. Anderenfalls droht durch das Ungleichgewicht ein Konflikt. Die Parteien müssen wissen, mit was sie in Zukunft zu rechnen haben.

F) Die Vollständigkeit des Einigungsinhaltes wird die Vertragsabwicklung sehr viel leichter gestalten. Erst wenn sich die Parteien über ihre jeweiligen Vertragspflichten und Rechte im nachhinein einigen müssen, zeigen sich die damit verbundenen Schwierigkeiten, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Bei konsequenter Beachtung und Einhaltung dieser Grundsätze der Vertragsgestaltung lassen sich viele Probleme im Vorwege ausschliessen.

Arbeitsrecht
Wir prüfen Arbeitsverträge auf ihre wirtschaftliche Zweckmässigkeit und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Wir sind bei der Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten behilflich und verfügen über Erfahrung bei Vertretungen vor Schlichtungsbehörden und Arbeitsgerichten.

Erbrecht und Nachlassplanung
Neben dem Aufbau und der Bewahrung eines Vermögens zählt die kluge Weitergabe an die nächste Generation zu den grossen Lebensleistungen. Wir beraten Sie bei der Sicherung und Erhaltung von Vermögenswerten, begleiten und strukturieren die Nachfolge bei Ihrem Unternehmen und integrieren die steuerliche und rechtliche Sichtweise. Ein hohes Mass an praktischer Erfahrung auch mit der Übernahme von Testamentsvollstreckungen oder etwa der Errichtung von Stiftungen hilft, Konflikte zu vermeiden. Lässt sich der Streit nicht vermeiden, setzen wir Ihre Interessen konsequent durch.

Wir unterstützen unsere Klienten bei der Nachlassplanung und giessen die getroffenen Entscheidungen in eine rechtlich verbindliche Form. Bei der Regelung von Nachlassabwicklungen und Testamentsvollstreckungen sind wir bestrebt, im Sinne der Erblasserin oder des Erblassers für alle Erben akzeptable Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder zu schlichten.

Vertretung vor Gerichten und Behörden
Bei allen Arten von Rechtsstreitigkeiten (zivil-, straf- oder öffentlichrechtlichen Streitigkeiten) legen wir aufgrund einer ganzheitlichen Situationsanalyse unter Einbezug rechtlicher, wirtschaftlicher und psychologischer Aspekte gemeinsam mit unseren Mandanten den Lösungsansatz fest. Sofern keine einvernehmliche Lösung möglich ist oder falls prozessuale Schritte ohne Zeitverzug erfolgen müssen, verfügen wir über die notwendigen Ressourcen, um unsere Klienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche rasch und effizient zu unterstützen. Wir übernehmen die gerichtliche Vertretung vor kantonalen Bezirks- und Kantonsgerichten sowie die Prozessführung vor eidgenössischen Instanzen.

Wir unterstützen unsere Klienten beim Erlangen von Bewilligungen vor kantonalen und vor Bundesbehörden.

Beratung bei Niederlassung in der Schweiz
Durch unsere Erfahrung bei der Betreuung von ausländischen Privatpersonen und Unternehmungen sind wir in der Lage, das Bedürfnis nach einer einfachen Übersiedlung in die Schweiz optimal zu unterstützen. Wir sind bei der Evaluation des künftigen Wohnortes bzw. des Firmendomizils und dem allfälligen Erwerb einer passenden Liegenschaft behilflich, zeigen die steuerrechtlichen Konsequenzen des gewählten Standortes auf und unterstützen bei der Beschaffung von Niederlassungs- und Arbeitsbewilligungen.

Immobilien-, Planungs-, Baurecht
Wir befassen uns mit allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts. Wir beraten unsere Klienten über Entscheidungsabläufe, begleiten sie durch Bewilligungsverfahren und führen Bau- und Planungsprozesse. Zusätzlich verfügen wir über eine reiche Erfahrung in der Vertragsgestaltung bei Kauf, Verkauf und Vermittlung von Grundstücken und Liegenschaften sowie beim Lösen von mietrechtlichen Auseinandersetzungen.

Prüfung von Vertragswerken im Zusammenhang mit Bauvorhaben:

Im Zusammenhang mit grossen Bauvorhaben übernehmen wir die Prüfung der zugrundeliegenden Vertragswerke (Werkverträge, Finanzierungsvereinbarungen, Garantien etc.), um Risiken zu identifizieren und mögliche Konflikte durch eine geschickte Ausgestaltung der Vertragsgrundlage zu reduzieren.
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