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Rechtsanwalt Dr. iur. Dieter Aebi

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Rechtsanwalt Dr. iur. Dieter Aebi

Hofstrasse 109, 8620 Wetzikon (ZH)
Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi da für Sie!

Willkommen / Person / Mandat / Tätigkeitsgebiete / Wirtschaftsberatung / Schiedsgericht / Mediatio / Kontakt Ich vertrete Ihre Interessen!mehr zum MandatAls Ihr Anwalt biete ich für natürliche Personen, Vereine, Stiftungen und Gesellschaften,insbesondere KMU, u.a. folgendes an: Rechtsberatung Rechtsgeschäftsplanung und Vertragsgestaltung Gründung und Begleitung von KMU, Vereinen und Stiftungen Vertretung vor Gericht und Behörden Konfliktlösung aussergerichtlich (v.a. Wirtschaftsmediation) mehr zu den Tätigkeitsgebieten Tätigkeitsgebiete Mit meiner Allgemeinpraxis bin ich als Rechtsanwalt beratend und prozessierend tätig, schwergewichtig in folgenden Bereichen: Handelsrecht (OR) mehr Zivilrecht (ZGB) mehr Betreibungs- und Konkursrecht (SchKG) mehr Bankenrecht mehr Wettbewerbsrecht / Konsumentenrecht mehr Strafrecht / Strafverteidigung mehr Des weiteren biete ich Wirtschaftsberatung und –mediation, insbesondere Beratung von KMU an.mehr unter KMU Person Anschliessend an die Wirtschaftsmatura an der Kantonsschule Zürcher Oberland im Jahre 1985 absolvierte ich während zweier Jahre ein Allround-Bankpraktikum bei der Niederlassung einer Schweizer Grossbank in Wetzikon.In diese Zeit fiel auch eine längere Militärdienstphase.Von 1987 bis 1992 studierte ich an der Universität Zürich Recht.1993/1994 war ich als Auditor und ao. juristischer Sekretär am Bezirksgericht Hinwil tätig.Im Herbst 1995 erhielt ich nach bestandener Prüfung vom Obergericht des Kantons Zürich das Fähigkeitszeugnis für den Rechtsanwaltsberuf. Unmittelbar darauf trat ich in den Konzernrechtsdienst einer Schweizer Grossbank in Zürich ein.1998 gab ich die Stelle auf zwecks Auslandaufenthalts und Erarbeitung einer Dissertation mit dem Titel "Interzession - Kreditsicherung im Interesse des beherrschenden Aktionärs und des Konzerns". Promoviert wurde ich im Dezember 2000.Seit August 1999 bin ich als selbständig praktizierender Rechtsanwalt tätig, zuerst an den Standorten Gossau ZH und Zürich.2001 eröffnete ich meine Kanzlei in Jona SG.Seit 2012 sind die beiden Büroadressen an der neuen Kanzleiadresse in Wetzikon vereinigt.mehr unter KontaktSeit 2018 bin ich nebenamtlich Friedensrichter für die Gemeinden Gossau ZH und Grüningen. Ich bin Mitglied des Anwaltsverbandes des Kantons Zürich und des Schweizerischen Anwaltsverbandes.Eingetragen bin ich im Anwaltsregister des Kantons Zürich.

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Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

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Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

Vicolo Cusa 1, 6500 Bellinzona

Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das PersönlichkeitsrechtFamilien-, Kindes- und ErwachsenenschutzrechtErbschaftsrechtEchte RechteVertragsrechtBeratung und Ausarbeitung von VerträgenGesellschaftsrechtVollstreckungs- und Konkursrecht, InkassoverfahrenSozial- und PrivatversicherungsrechtStrafrecht und VerwaltungsstrafrechtStraßenverkehrsrechtVerwaltungsrechtAusländerrechtSchiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen LandesrechtGesellschaftsrechtFamilien-, Erwachsenenschutz- und ErbrechtVorbereitung von notariellen Patenten

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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroNotarNotariatsbüroAnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüro
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Studio Legale e Notarile Gagliardi & Giang Die Anwalts- und Notariatskanzlei Gagliardi & Giang wurde auf Initiative der Rechtsanwälte Federico Gagliardi und Vinh Giang in Bellinzona gegründet. Die Kanzlei wendet sich sowohl an private als auch an institutionelle Kunden und bietet Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen. Die Kanzlei bietet auch alle notariellen Tätigkeiten an. Die Anwälte der Kanzlei unterstützen ihre Mandanten von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsgerichten. Wir bevorzugen eine gründliche Analyse der Besonderheiten des uns vorgelegten Falles im Hinblick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, um effektiv die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein nachhaltiges und zufriedenstellendes Ergebnis für die Interessen unserer Mandanten zu erreichen, sowohl in streitigen Verfahren als auch in außergerichtlichen Verfahren, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielen. Die Kanzlei setzt auf eine direkte und persönliche Beziehung und arbeitet schnell, professionell und vertraulich. Dank der Erfahrung der Anwälte der Kanzlei werden die gesetzlichen und notariellen Mandate mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. Juristische Dienstleistungen: Das PersönlichkeitsrechtFamilien-, Kindes- und ErwachsenenschutzrechtErbschaftsrechtEchte RechteVertragsrechtBeratung und Ausarbeitung von VerträgenGesellschaftsrechtVollstreckungs- und Konkursrecht, InkassoverfahrenSozial- und PrivatversicherungsrechtStrafrecht und VerwaltungsstrafrechtStraßenverkehrsrechtVerwaltungsrechtAusländerrechtSchiedsgerichtsverfahren Notarielle Dienstleistungen LandesrechtGesellschaftsrechtFamilien-, Erwachsenenschutz- und ErbrechtVorbereitung von notariellen Patenten

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–Ihrem Notariats- und AdvokaturbüroIm Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den BereichenNotariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise Grundstückkaufverträgen Grundpfandverträgen Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) Stockwerkeigentumsbegründungen Dienstbarkeitsverträgen Ehe- und Erbverträgen Testamenten Vorsorgeaufträgen Gesellschaftsgründungen Statuten und Statutenänderungen Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen Umstrukturierungen Nachfolgeregelungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenund vieles mehr Advokatur Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) Sachenrecht (Liegenschaften) Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) Gesellschafts- und Firmenrecht Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) Baurecht Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht Sozialversicherungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Strafrecht Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–Ihrem Notariats- und AdvokaturbüroIm Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den BereichenNotariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise Grundstückkaufverträgen Grundpfandverträgen Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) Stockwerkeigentumsbegründungen Dienstbarkeitsverträgen Ehe- und Erbverträgen Testamenten Vorsorgeaufträgen Gesellschaftsgründungen Statuten und Statutenänderungen Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen Umstrukturierungen Nachfolgeregelungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenund vieles mehr Advokatur Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) Sachenrecht (Liegenschaften) Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) Gesellschafts- und Firmenrecht Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) Baurecht Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht Sozialversicherungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Strafrecht Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Borel & Barbey

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Rue de Jargonnant 2, 1207 Genf
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Permanence Privée d'Avocats

Permanence Privée d'Avocats

Rue du Valentin 12, 1400 Yverdon-les-Bains
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REYMOND & ASSOCIES

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Avenue de la Gare 1, 1003 Lausanne
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RENGGLI & RENGGLI

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Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Renggli), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. individuelle Beratung, massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. speditive Behandlung Ihres Geschäfts. Wir wollen für Sie da sein.

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Mon Etude Sàrl

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Route Jo-Siffert 4, 1762 Givisiez
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Fabbro & Partners

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Avenue de la Gare 24, 1870 Monthey
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de Mestral Thierry

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Chemin des Vignes 1, 1009 Pully
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Rechtsanwalt Dr. iur. Dieter Aebi

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Rechtsanwalt Dr. iur. Dieter Aebi

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Willkommen / Person / Mandat / Tätigkeitsgebiete / Wirtschaftsberatung / Schiedsgericht / Mediatio / Kontakt Ich vertrete Ihre Interessen!mehr zum MandatAls Ihr Anwalt biete ich für natürliche Personen, Vereine, Stiftungen und Gesellschaften,insbesondere KMU, u.a. folgendes an: Rechtsberatung Rechtsgeschäftsplanung und Vertragsgestaltung Gründung und Begleitung von KMU, Vereinen und Stiftungen Vertretung vor Gericht und Behörden Konfliktlösung aussergerichtlich (v.a. Wirtschaftsmediation) mehr zu den Tätigkeitsgebieten Tätigkeitsgebiete Mit meiner Allgemeinpraxis bin ich als Rechtsanwalt beratend und prozessierend tätig, schwergewichtig in folgenden Bereichen: Handelsrecht (OR) mehr Zivilrecht (ZGB) mehr Betreibungs- und Konkursrecht (SchKG) mehr Bankenrecht mehr Wettbewerbsrecht / Konsumentenrecht mehr Strafrecht / Strafverteidigung mehr Des weiteren biete ich Wirtschaftsberatung und –mediation, insbesondere Beratung von KMU an.mehr unter KMU Person Anschliessend an die Wirtschaftsmatura an der Kantonsschule Zürcher Oberland im Jahre 1985 absolvierte ich während zweier Jahre ein Allround-Bankpraktikum bei der Niederlassung einer Schweizer Grossbank in Wetzikon.In diese Zeit fiel auch eine längere Militärdienstphase.Von 1987 bis 1992 studierte ich an der Universität Zürich Recht.1993/1994 war ich als Auditor und ao. juristischer Sekretär am Bezirksgericht Hinwil tätig.Im Herbst 1995 erhielt ich nach bestandener Prüfung vom Obergericht des Kantons Zürich das Fähigkeitszeugnis für den Rechtsanwaltsberuf. Unmittelbar darauf trat ich in den Konzernrechtsdienst einer Schweizer Grossbank in Zürich ein.1998 gab ich die Stelle auf zwecks Auslandaufenthalts und Erarbeitung einer Dissertation mit dem Titel "Interzession - Kreditsicherung im Interesse des beherrschenden Aktionärs und des Konzerns". Promoviert wurde ich im Dezember 2000.Seit August 1999 bin ich als selbständig praktizierender Rechtsanwalt tätig, zuerst an den Standorten Gossau ZH und Zürich.2001 eröffnete ich meine Kanzlei in Jona SG.Seit 2012 sind die beiden Büroadressen an der neuen Kanzleiadresse in Wetzikon vereinigt.mehr unter KontaktSeit 2018 bin ich nebenamtlich Friedensrichter für die Gemeinden Gossau ZH und Grüningen. Ich bin Mitglied des Anwaltsverbandes des Kantons Zürich und des Schweizerischen Anwaltsverbandes.Eingetragen bin ich im Anwaltsregister des Kantons Zürich.

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Gagliardi & Giang Studio Legale e Notarile

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–Ihrem Notariats- und AdvokaturbüroIm Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den BereichenNotariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise Grundstückkaufverträgen Grundpfandverträgen Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) Stockwerkeigentumsbegründungen Dienstbarkeitsverträgen Ehe- und Erbverträgen Testamenten Vorsorgeaufträgen Gesellschaftsgründungen Statuten und Statutenänderungen Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen Umstrukturierungen Nachfolgeregelungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenund vieles mehr Advokatur Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) Sachenrecht (Liegenschaften) Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) Gesellschafts- und Firmenrecht Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) Baurecht Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht Sozialversicherungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Strafrecht Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–Ihrem Notariats- und AdvokaturbüroIm Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den BereichenNotariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise Grundstückkaufverträgen Grundpfandverträgen Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) Stockwerkeigentumsbegründungen Dienstbarkeitsverträgen Ehe- und Erbverträgen Testamenten Vorsorgeaufträgen Gesellschaftsgründungen Statuten und Statutenänderungen Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen Umstrukturierungen Nachfolgeregelungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenund vieles mehr Advokatur Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) Sachenrecht (Liegenschaften) Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) Gesellschafts- und Firmenrecht Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) Baurecht Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht Sozialversicherungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Strafrecht Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Borel & Barbey

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RENGGLI & RENGGLI

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Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Renggli), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. individuelle Beratung, massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. speditive Behandlung Ihres Geschäfts. Wir wollen für Sie da sein.

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