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Guisan Raphaël

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Advokatur Bülach

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Advokatur Bülach

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen Haftpflichtrecht Versicherungsrecht Sozialversicherungsrecht Scheidungsrecht Mietrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) Invalidenversicherung (IV) Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) Unfallversicherung (UV) Arbeitslosenversicherung (ALV) Krankenversicherung (KV) Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um: Ehescheidung Eheschutz und Ehetrennung Kindesschutz Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten Gut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüro
Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen Haftpflichtrecht Versicherungsrecht Sozialversicherungsrecht Scheidungsrecht Mietrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) Invalidenversicherung (IV) Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) Unfallversicherung (UV) Arbeitslosenversicherung (ALV) Krankenversicherung (KV) Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um: Ehescheidung Eheschutz und Ehetrennung Kindesschutz Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten Gut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Fabbro & Partners

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Quai Gustave-Ador 18, 1207 Genf
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Gmünder Frischknecht & Partner

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Bahnhofstrasse 7, 9630 Wattwil
Advokaturbüro, Rechtsanwälte und öffentliche Notare

Gmünder Frischknecht & Partner: Advokaturbüro, Rechtsanwälte, öffentliche Notare Ihre Anwälte im Toggenburg – kompetent, lösungsorientiert, loyal In der Anwaltsgemeinschaft Gmünder Frischknecht & Partner arbeiten folgende Rechtsanwälte: lic. iur. Daniel Frischknecht, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar lic. iur. Matthias Gmünder, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar Dr. iur. Dr. med. Hans-Jürgen Kramer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Wir engagieren uns für Ihr Recht: beratend, begleitend und auch vor Gericht. Wir unterstützen und betreuen Sie optimal sowie persönlich bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen. Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen auch gerne ausserhalb der Bürozeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an! Unsere Kernkompetenzen sind: Allgemeines Vertragsrecht Mietrecht Arbeitsrecht Familienrecht Ehescheidungen Eheschutzverfahren Medizinalrecht Erbrecht (inklusive Nachlassplanung) Werkvertragsrecht Strafrecht Baurecht Öffentliches Bau- und Planungsrecht Strassenverkehrsrecht Sachenrecht Haftpflichtrecht Sozialversicherungsrecht Versicherungsrecht Gesellschaftsrecht Handelsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Enteignungsrecht Verwaltungsrecht Als öffentliche Notare bieten wir auch folgende Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an:Beurkundungen: Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften Bar- und Sacheinlagegründungen Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform Sitzverlegungen Statutenänderungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Eheverträge Erbverträge öffentliche letztwillige Verfügung Vorsorgeaufträge Patientenverfügunge Beglaubigungen: Unterschriften Kopien

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RENGGLI & RENGGLI

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Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Renggli), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. individuelle Beratung, massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. speditive Behandlung Ihres Geschäfts. Wir wollen für Sie da sein.

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Advokatur Bülach

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen Haftpflichtrecht Versicherungsrecht Sozialversicherungsrecht Scheidungsrecht Mietrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen.Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) Invalidenversicherung (IV) Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) Unfallversicherung (UV) Arbeitslosenversicherung (ALV) Krankenversicherung (KV) Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.Hierbei geht es beispielsweise um: Ehescheidung Eheschutz und Ehetrennung Kindesschutz Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten Gut zu wissen, dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. Gut zu wissen, dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. Gut zu wissen, dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Gmünder Frischknecht & Partner

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Bahnhofstrasse 7, 9630 Wattwil
Advokaturbüro, Rechtsanwälte und öffentliche Notare

Gmünder Frischknecht & Partner: Advokaturbüro, Rechtsanwälte, öffentliche Notare Ihre Anwälte im Toggenburg – kompetent, lösungsorientiert, loyal In der Anwaltsgemeinschaft Gmünder Frischknecht & Partner arbeiten folgende Rechtsanwälte: lic. iur. Daniel Frischknecht, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar lic. iur. Matthias Gmünder, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar Dr. iur. Dr. med. Hans-Jürgen Kramer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Wir engagieren uns für Ihr Recht: beratend, begleitend und auch vor Gericht. Wir unterstützen und betreuen Sie optimal sowie persönlich bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen. Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen auch gerne ausserhalb der Bürozeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an! Unsere Kernkompetenzen sind: Allgemeines Vertragsrecht Mietrecht Arbeitsrecht Familienrecht Ehescheidungen Eheschutzverfahren Medizinalrecht Erbrecht (inklusive Nachlassplanung) Werkvertragsrecht Strafrecht Baurecht Öffentliches Bau- und Planungsrecht Strassenverkehrsrecht Sachenrecht Haftpflichtrecht Sozialversicherungsrecht Versicherungsrecht Gesellschaftsrecht Handelsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Enteignungsrecht Verwaltungsrecht Als öffentliche Notare bieten wir auch folgende Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an:Beurkundungen: Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften Bar- und Sacheinlagegründungen Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform Sitzverlegungen Statutenänderungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Eheverträge Erbverträge öffentliche letztwillige Verfügung Vorsorgeaufträge Patientenverfügunge Beglaubigungen: Unterschriften Kopien

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Gmünder Frischknecht & Partner: Advokaturbüro, Rechtsanwälte, öffentliche Notare Ihre Anwälte im Toggenburg – kompetent, lösungsorientiert, loyal In der Anwaltsgemeinschaft Gmünder Frischknecht & Partner arbeiten folgende Rechtsanwälte: lic. iur. Daniel Frischknecht, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar lic. iur. Matthias Gmünder, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar Dr. iur. Dr. med. Hans-Jürgen Kramer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Wir engagieren uns für Ihr Recht: beratend, begleitend und auch vor Gericht. Wir unterstützen und betreuen Sie optimal sowie persönlich bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen. Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen auch gerne ausserhalb der Bürozeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an! Unsere Kernkompetenzen sind: Allgemeines Vertragsrecht Mietrecht Arbeitsrecht Familienrecht Ehescheidungen Eheschutzverfahren Medizinalrecht Erbrecht (inklusive Nachlassplanung) Werkvertragsrecht Strafrecht Baurecht Öffentliches Bau- und Planungsrecht Strassenverkehrsrecht Sachenrecht Haftpflichtrecht Sozialversicherungsrecht Versicherungsrecht Gesellschaftsrecht Handelsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Enteignungsrecht Verwaltungsrecht Als öffentliche Notare bieten wir auch folgende Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an:Beurkundungen: Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften Bar- und Sacheinlagegründungen Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform Sitzverlegungen Statutenänderungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Eheverträge Erbverträge öffentliche letztwillige Verfügung Vorsorgeaufträge Patientenverfügunge Beglaubigungen: Unterschriften Kopien

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RENGGLI & RENGGLI

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Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Renggli), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. individuelle Beratung, massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. speditive Behandlung Ihres Geschäfts. Wir wollen für Sie da sein.

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Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. individuelle Beratung, massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. speditive Behandlung Ihres Geschäfts. Wir wollen für Sie da sein.

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