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Amt für in Zürich

: 442 Einträge
Erziehungsberatung

Erziehungsberatung

Badenerstrasse 9, 8953 Dietikon
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Kinder- und JugendtherapieKinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapiePsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)Ärzte
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Erziehungsberatung

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Bahnhofstrasse 6, 8810 HorgenPostfach, 8810 Horgen 1
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Berufsberatung Studienberatung
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JU

Jugend- und Familienberatung

Badenerstrasse 5, 8953 Dietikon
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Jugendberatungsstelle
Kleinkindberatung

Kleinkindberatung

Badenerstrasse 9, 8953 Dietikon
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JugendberatungsstelleBeratung
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MU

Mütter- und Väterberatung

Badenerstrasse 9, 8953 Dietikon
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Mütter- und Väterberatung
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KantonaleGerichtKantonale Verwaltung
Freischützgasse 1, 8004 ZürichPostfach, 8090 Zürich
KantonaleGerichtKantonale Verwaltung
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Das Verwaltungsgericht mit Sitz in der Stadt Zürich ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Anfechtbar vor Verwaltungsgericht sind in erster Linie Entscheide des Regierungsrats, der Direktionen, der Bezirksräte, des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts. In bestimmten Fällen urteilt das Verwaltungs­gericht als erste Instanz, beispielsweise bei einer Klage. Das Verwaltungsgericht fällt jährlich rund 1000 Urteile aus verschiedensten Rechtsgebieten, darunter Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Bildung, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Beschaffungswesen, Migrationsrecht, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr oder Polizeirecht. Die zurzeit fünf voll- und zwölf teilamtlichen Richter und Richterinnen und zwölf Ersatzmitglieder werden vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Sie werden in ihrer richterlichen Tätigkeit von rund 20 Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen und sechs Verwaltungssekretären und -sekretärinnen unterstützt.

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Generalsekretariat

Generalsekretariat

Walcheplatz 1, 8090 Zürich
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Kantonale Verwaltung
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Katholische Spitex Winterthur

Katholische Spitex Winterthur

Bürglistrasse 1, 8400 Winterthur
Herzlich willkommen!

Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit, bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. AbklärungAbklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. GrundpflegeKörperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. BehandlungspflegeSpritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen BezuspflegeGrund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson BetreuungsbesucheGespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital BegleitungBegleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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SpitexPfarramtKrankenpflege Pflegefachpersonal
Bürglistrasse 1, 8400 Winterthur
SpitexPfarramtKrankenpflege Pflegefachpersonal
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Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit, bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. AbklärungAbklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. GrundpflegeKörperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. BehandlungspflegeSpritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen BezuspflegeGrund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson BetreuungsbesucheGespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital BegleitungBegleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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Anwaltsbüro Tobler

Anwaltsbüro Tobler

Schifflände 5, 8001 ZürichPostfach, 8024 Zürich
Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommenauf der Website von Rechtsanwalt Felix Tobler Sie suchen einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Rechtsanwalt in Zürich, 01 als vorausschauenden und rechtskundigen Berater bei wichtigen persönlichen oder beruflichen Entscheidungen, 02 als Begleiter und Berater auf längere Dauer, zum Beispiel als Familienanwalt, externen Rechtsberater oder Mitglied eines Gesellschaftsorgans, 03 als Rechtsbeistand in einer Konfliktsituation. Meine Anwaltstätigkeit beruht auf folgendem Berufsverständnis: 01Mandant/Mandantin und Anwalt bilden ein Team, das die im konkreten Fall optimale Lösung gemeinsam erarbeitet und umsetzt. Der Anwalt ist für die Beurteilung der rechtlichen Chancen, Risiken und Grenzen verantwortlich und zeigt diese auf. Die Eigenverantwortung des Mandanten/der Mandantin bleibt gewahrt. Bei Bedarf (namentlich in persönlichen oder familiären Konfliktsituationen) stellt sich der Anwalt schützend vor seinen Mandanten/seine Mandantin. 02Grundsätzlich sollen in Konfliktsituationen einvernehmliche Lösungen mit der Gegenpartei angestrebt werden, da Gerichts- und Verwaltungsverfahren eine höchst ineffiziente Art der Konfliktbearbeitung darstellen. Wo indessen ein Kompromiss nicht möglich ist, setze ich mich vor Gerichten und Behörden kraftvoll und hartnäckig für die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten ein. 03In Konfliktsituationen greift ein rein juristischer oder finanzieller Lösungsansatz zu kurz. Das Leben geht nach der einvernehmlichen oder durch Urteil erfolgten Konfliktbeendigung weiter. Ehepaare bleiben auch nach der Scheidung miteinander verbunden (durch Kinder, Enkel und gemeinsame Freunde), ebenso Verwandte nach der Erbteilung. Es ist daher vernünftig und weitsichtig, im Konflikt nicht nur die eigenen Interessen, sondern auch Anstand und Fairness zu wahren. 04Mit zahlreichen Mandantinnen und Mandanten verbinden mich langjährige (zum Teil generationenübergreifende), persönliche und vertrauensvolle Mandatsverhältnisse. Diese Form der Zusammenarbeit empfiehlt sich namentlich für Familien und Familiengesellschaften. 05In der Berufsausübung befolge ich den Grundsatz „Stark in der Sache, höflich in der Form“. Ich lege grossen Wert auf sorgfältige, klare und verständliche Formulierungen. Tätigkeitsgebiete Ehe und Familie Ehe- und Erbverträge, KonkubinatsverträgeBeratung bei Ehetrennung, TrennungsvereinbarungenBeratung bei Scheidung, ScheidungsvereinbarungenGerichtliche Vertretung in Eheschutz- und ScheidungsverfahrenAbänderung von Trennungs- und ScheidungsurteilenRechtsfragen im Zusammenhang mit Kindern und jungen Erwachsenen (in Ausbildung) Vererben und Teilen NachlassplanungÜbertragung von Liegenschaften (zu Lebzeiten und von Todes wegen)Ehe- und Erbverträge, TestamenteWillensvollstreckungErbenvertretung in Erbteilungen Arbeitsverhältnis und Personalwesen Privates und öffentliches Arbeits- und PersonalrechtAnstellungsverträge, PersonalreglementeBeendigung des Anstellungsverhältnisses, AufhebungsvereinbarungenArbeitszeugnisse Vorsorge und Betreuung Beratung und Massnahmen im Hinblick auf Urteilsunfähigkeit und TodInstrumente der eigenen Vorsorge (Vollmacht, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung)Betreuung von schutzbedürftigen/urteilsunfähigen Erwachsenen (als Vorsorgebeauftragter oder Beistand) Vereine und Stiftungen Statuten von Vereinen/VerbändenRechtsberatung von Vereins-/VerbandsorganenStiftungsurkunden, StiftungsreglementeÄnderung der Organisation und des Zwecks von StiftungenRechtsberatung von Stiftungsorganen Staat und Verwaltung Beurteilung und Anfechtung von VerwaltungsaktenRechtsberatung von Behörden und ÄmternGesuche um öffentlichrechtliche Bewilligungen (exkl. Baubewilligungen)

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AnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüro
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Das Verwaltungsgericht mit Sitz in der Stadt Zürich ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Anfechtbar vor Verwaltungsgericht sind in erster Linie Entscheide des Regierungsrats, der Direktionen, der Bezirksräte, des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts. In bestimmten Fällen urteilt das Verwaltungs­gericht als erste Instanz, beispielsweise bei einer Klage. Das Verwaltungsgericht fällt jährlich rund 1000 Urteile aus verschiedensten Rechtsgebieten, darunter Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Bildung, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Beschaffungswesen, Migrationsrecht, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr oder Polizeirecht. Die zurzeit fünf voll- und zwölf teilamtlichen Richter und Richterinnen und zwölf Ersatzmitglieder werden vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Sie werden in ihrer richterlichen Tätigkeit von rund 20 Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen und sechs Verwaltungssekretären und -sekretärinnen unterstützt.

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Katholische Spitex Winterthur

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Bürglistrasse 1, 8400 Winterthur
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Die Katholische Spitex ist ein Verein. Dessen Zweck ist die Ausübung ambulanter Krankenpflege unter der Bevölkerung von Winterthur, ohne Unterschied der Religion. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Unser Tätigkeitsgebiet Stadt Winterthur, ausser Oberwinterthur Unsere Ziele Patienten ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglichen, solange es für alle Beteiligten zumutbar ist. Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten Beratung der Angehörigen und Mitpflegenden Entlastung und Unterstützung von Angehörigen und Mitpflegenden Aufenthalte in stationären Einrichtungen vermeiden oder verkürzen. Wir sind Mitglied des Spitex Verbandes Kanton Zürich und des Dachverbandes Spitexverband Schweiz. Wir verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur. Pflegeangebot Spitalexterne Krankenpflege für Menschen aller Altersgruppen und unabhängig von der Regligionszugehörigkeit, bei Krankheit, Unfall, Behinderung, nachlassender Kraft und Beweglichkeit, Überlastungssituationen der Angehörigen, bei nahendem Tod. Gesundheits- und Krankenpflege Unser Angebot ist eine Alternative oder Ergänzung zu den städtischen Spitexdiensten, Spitälern, Heimen und anderen Organisationen. AbklärungAbklärung des Pflegebedarfs, Zusammenarbeit mit Ärzten, Spitälern und anderen Diensten. GrundpflegeKörperpflege, Duschen, Baden, Unterstützung beim Aufstehen und Ankleiden. BehandlungspflegeSpritzen verabreichen, Verbandswechsel, Puls-, Blutdruck- und Blutzucker messen, Medikamente richten und verabreichen BezuspflegeGrund- und Behandlungspflege durch die vertraute Bezugsperson BetreuungsbesucheGespräche und Besuche nach abgeschlossener Pflege, zum Beispiel im Pfelgeheim oder Spital BegleitungBegleitung in Krisensituationen und während des Sterbens nach palliativen Grundsätzen. Prospekt Katholische Spitex Winterthur (PDF)

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Anwaltsbüro Tobler

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Schifflände 5, 8001 ZürichPostfach, 8024 Zürich
Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommenauf der Website von Rechtsanwalt Felix Tobler Sie suchen einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Rechtsanwalt in Zürich, 01 als vorausschauenden und rechtskundigen Berater bei wichtigen persönlichen oder beruflichen Entscheidungen, 02 als Begleiter und Berater auf längere Dauer, zum Beispiel als Familienanwalt, externen Rechtsberater oder Mitglied eines Gesellschaftsorgans, 03 als Rechtsbeistand in einer Konfliktsituation. Meine Anwaltstätigkeit beruht auf folgendem Berufsverständnis: 01Mandant/Mandantin und Anwalt bilden ein Team, das die im konkreten Fall optimale Lösung gemeinsam erarbeitet und umsetzt. Der Anwalt ist für die Beurteilung der rechtlichen Chancen, Risiken und Grenzen verantwortlich und zeigt diese auf. Die Eigenverantwortung des Mandanten/der Mandantin bleibt gewahrt. Bei Bedarf (namentlich in persönlichen oder familiären Konfliktsituationen) stellt sich der Anwalt schützend vor seinen Mandanten/seine Mandantin. 02Grundsätzlich sollen in Konfliktsituationen einvernehmliche Lösungen mit der Gegenpartei angestrebt werden, da Gerichts- und Verwaltungsverfahren eine höchst ineffiziente Art der Konfliktbearbeitung darstellen. Wo indessen ein Kompromiss nicht möglich ist, setze ich mich vor Gerichten und Behörden kraftvoll und hartnäckig für die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten ein. 03In Konfliktsituationen greift ein rein juristischer oder finanzieller Lösungsansatz zu kurz. Das Leben geht nach der einvernehmlichen oder durch Urteil erfolgten Konfliktbeendigung weiter. Ehepaare bleiben auch nach der Scheidung miteinander verbunden (durch Kinder, Enkel und gemeinsame Freunde), ebenso Verwandte nach der Erbteilung. Es ist daher vernünftig und weitsichtig, im Konflikt nicht nur die eigenen Interessen, sondern auch Anstand und Fairness zu wahren. 04Mit zahlreichen Mandantinnen und Mandanten verbinden mich langjährige (zum Teil generationenübergreifende), persönliche und vertrauensvolle Mandatsverhältnisse. Diese Form der Zusammenarbeit empfiehlt sich namentlich für Familien und Familiengesellschaften. 05In der Berufsausübung befolge ich den Grundsatz „Stark in der Sache, höflich in der Form“. Ich lege grossen Wert auf sorgfältige, klare und verständliche Formulierungen. Tätigkeitsgebiete Ehe und Familie Ehe- und Erbverträge, KonkubinatsverträgeBeratung bei Ehetrennung, TrennungsvereinbarungenBeratung bei Scheidung, ScheidungsvereinbarungenGerichtliche Vertretung in Eheschutz- und ScheidungsverfahrenAbänderung von Trennungs- und ScheidungsurteilenRechtsfragen im Zusammenhang mit Kindern und jungen Erwachsenen (in Ausbildung) Vererben und Teilen NachlassplanungÜbertragung von Liegenschaften (zu Lebzeiten und von Todes wegen)Ehe- und Erbverträge, TestamenteWillensvollstreckungErbenvertretung in Erbteilungen Arbeitsverhältnis und Personalwesen Privates und öffentliches Arbeits- und PersonalrechtAnstellungsverträge, PersonalreglementeBeendigung des Anstellungsverhältnisses, AufhebungsvereinbarungenArbeitszeugnisse Vorsorge und Betreuung Beratung und Massnahmen im Hinblick auf Urteilsunfähigkeit und TodInstrumente der eigenen Vorsorge (Vollmacht, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung)Betreuung von schutzbedürftigen/urteilsunfähigen Erwachsenen (als Vorsorgebeauftragter oder Beistand) Vereine und Stiftungen Statuten von Vereinen/VerbändenRechtsberatung von Vereins-/VerbandsorganenStiftungsurkunden, StiftungsreglementeÄnderung der Organisation und des Zwecks von StiftungenRechtsberatung von Stiftungsorganen Staat und Verwaltung Beurteilung und Anfechtung von VerwaltungsaktenRechtsberatung von Behörden und ÄmternGesuche um öffentlichrechtliche Bewilligungen (exkl. Baubewilligungen)

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