Offizieller Notfalldienst der Zahnärzte-Gesellschaft Zürich à Zürich - local.ch
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Offizieller Notfalldienst der Zahnärzte-Gesellschaft Zürich
Pikettdienst für die Stadt Zürich 365 Tage, 24 Std., Sekretariat:
Schweizergasse 10
8001 Zürich
* pas de publicité
Heures d'ouverture
- Lundi
- 00:01–23:59
- Mardi
- 00:01–23:59
- Mercredi
- 00:01–23:59
- Jeudi
- 00:01–23:59
- Vendredi
- 00:01–23:59
- Samedi
- 00:01–23:59
- Dimanche
- 00:01–23:59
Description & particularités
Bei zahnärztlichen Problemen versuchen Sie bitte zunächst, Ihren eigenen Zahnarzt zu erreichen. Seine Privatadresse finden Sie entweder im Telefonbuch bei seinem Praxiseintrag oder auf seinem Telefonbeantworter.
Was können Sie vom offiziellen Notfalldienst der Zahnärzte-Gesellschaft Zürich erwarten?
Wenn Sie Ihren Zahnarzt oder einen allfälligen Vertreter nicht erreichen, sind in den verschiedenen Bezirken des Kantons Zürich, sowie auf Stadtgebiet, regionale zahnärztliche Pikettdienste durch privat praktizierende Zahnärzte der SSO-Zürich in Betrieb.
Sie finden unter www.zahn-notfall.ch eine Karte des Kantons Zürich. Durch Klicken auf Ihren Standort öffnet sich ein Fenster mit der Telefonnummer des regionalen Notfalldienstes.
Der eingeteilte Notfall-Zahnarzt ist über die entsprechende Notfallnummer jederzeit persönlich erreichbar. Ausserhalb seiner individuellen Praxisöffnungszeiten hat er Pikettdienst, d. h. er hütet das Telefon, rund um die Uhr. Denken Sie bitte vor allem in der Nacht daran, dass der Zahnarzt bei einer notwendigen Behandlung seine Praxis öffnen und Hilfspersonal anfordern muss. Falls Sie eine Notfallbehandlung brauchen, erhalten Sie gemäss der folgenden „Triage-Liste" einen Termin in seiner Praxis:
Interventionsdringlichkeiten bei NotfallbehandlungenStufe 1: Sofort (Behandlung innert max.1-3 Stunden)
Der Notfall-Patient befindet sich in einer Ausnahmesituation (keine freie Wahl des behandelnden Zahnarztes, Zeitdruck und eingeschränkte Entscheidungs- und Zustimmungsfreiheit zur vorgeschlagenen Behandlung). Daher hat sich der Notfall-Zahnarzt ausschliesslich auf die Behebung der Notfallsituation zu beschränken.
Zu unterlassen sind weitergehende zahnärztliche Verrichtungen, wie konservierende oder prothetische Vorbereitungsarbeiten, ebenso detaillierte Behandlungsvorschläge für definitive Versorgungen und Kostenschätzungen.
Der Tarif für den organisierten Notfalldienst setzt sich zusammen aus den Positionen des jeweils geltenden Tarifes - ohne Zuschläge - zuzüglich Position 4002 oder 4004 oder 4005, je nach Zeit der Behandlung (Tag, Nacht oder Sonntag). Es kann zum in der Praxis üblichen Privat-Patienten-Tarif abgerechnet werden.
Die Notfallsituation rechtfertigt keine Honorarzuschläge, welche diejenigen übersteigen, die in diesen Weisungen vorgesehen sind.
Für zahnärztliche Verrichtungen in der Praxis können keine Wegentschädigungen berechnet werden. Erbrachte Leistungen während des Notfalldienstes werden in der Regel durch Barzahlung beglichen.
Der Notfallpatient ist unabhängig von seinem Wohnort zu behandeln.
Der Patient hat Anrecht auf eine detaillierte Rechnung.
Dem Patienten wird ein Begleitschreiben ausgehändigt, welches Diagnose und erfolgte Therapie umschreibt.
Reklamationen:
Falls Sie mit Ihrer Behandlung durch den offiziellen Notfalldienst der Zahnärzte-Gesellschaft Zürich nicht zufrieden waren, melden Sie dies bitte:
Sekretariat
Schweizergasse 10, 8001 Zürich
Tel. 044 210 22 33, Fax 044 211 91 25
sekretariat@sso-zh.ch
www.sso-zh.ch
Was können Sie vom offiziellen Notfalldienst der Zahnärzte-Gesellschaft Zürich erwarten?
Wenn Sie Ihren Zahnarzt oder einen allfälligen Vertreter nicht erreichen, sind in den verschiedenen Bezirken des Kantons Zürich, sowie auf Stadtgebiet, regionale zahnärztliche Pikettdienste durch privat praktizierende Zahnärzte der SSO-Zürich in Betrieb.
Sie finden unter www.zahn-notfall.ch eine Karte des Kantons Zürich. Durch Klicken auf Ihren Standort öffnet sich ein Fenster mit der Telefonnummer des regionalen Notfalldienstes.
Der eingeteilte Notfall-Zahnarzt ist über die entsprechende Notfallnummer jederzeit persönlich erreichbar. Ausserhalb seiner individuellen Praxisöffnungszeiten hat er Pikettdienst, d. h. er hütet das Telefon, rund um die Uhr. Denken Sie bitte vor allem in der Nacht daran, dass der Zahnarzt bei einer notwendigen Behandlung seine Praxis öffnen und Hilfspersonal anfordern muss. Falls Sie eine Notfallbehandlung brauchen, erhalten Sie gemäss der folgenden „Triage-Liste" einen Termin in seiner Praxis:
Interventionsdringlichkeiten bei NotfallbehandlungenStufe 1: Sofort (Behandlung innert max.1-3 Stunden)
- Unfälle im Kiefer- Gesichtsbereich (wie: Frakturen von Kiefer, Alveolarkamm, Verletzungen der oralen Weichteile, unfallbedingte Luxation oder Totalluxation eines bleibenden Zahnes)
- Postoperative orale Blutungen, welche durch den Patienten nicht kontrolliert werden können
- Starker Trismus (Kieferklemme)
- Erhebliche und rasch progrediente orofaziale Schwellungen
- Schwere medizinische Komplikationen nach zahnärztlichen Eingriffen (wie: Fieber, Schüttelfrost, Exanthem)
- Schwere medizinisch bedingte Komplikationen nach zahnärztlichen Eingriffen (wie: dentogene Infekte bei Diabetikern)
- Starke Zahn- und Gesichtsschmerzen, welche nicht durch Beratung und Selbsthilfe kontrolliert werden können
- Postoperative Blutungen, welche durch den Patienten kontrolliert werden können
- Orale Infektionen ohne systemischen Effekt (dental, parodontal, gingival)
- Subjektive Notfälle, welche den Patienten sozial und/oder psychisch belasten wie:
- Scharfe Frakturkanten
- Frontzahnfraktur mit kosmetischer Beeinträchtigung
- Fraktur oder Verlust von prothetischem Ersatz
- Störende kieferorthopädischen Bögen und Apparaturen
Der Notfall-Patient befindet sich in einer Ausnahmesituation (keine freie Wahl des behandelnden Zahnarztes, Zeitdruck und eingeschränkte Entscheidungs- und Zustimmungsfreiheit zur vorgeschlagenen Behandlung). Daher hat sich der Notfall-Zahnarzt ausschliesslich auf die Behebung der Notfallsituation zu beschränken.
Zu unterlassen sind weitergehende zahnärztliche Verrichtungen, wie konservierende oder prothetische Vorbereitungsarbeiten, ebenso detaillierte Behandlungsvorschläge für definitive Versorgungen und Kostenschätzungen.
Der Tarif für den organisierten Notfalldienst setzt sich zusammen aus den Positionen des jeweils geltenden Tarifes - ohne Zuschläge - zuzüglich Position 4002 oder 4004 oder 4005, je nach Zeit der Behandlung (Tag, Nacht oder Sonntag). Es kann zum in der Praxis üblichen Privat-Patienten-Tarif abgerechnet werden.
Die Notfallsituation rechtfertigt keine Honorarzuschläge, welche diejenigen übersteigen, die in diesen Weisungen vorgesehen sind.
Für zahnärztliche Verrichtungen in der Praxis können keine Wegentschädigungen berechnet werden. Erbrachte Leistungen während des Notfalldienstes werden in der Regel durch Barzahlung beglichen.
Der Notfallpatient ist unabhängig von seinem Wohnort zu behandeln.
Der Patient hat Anrecht auf eine detaillierte Rechnung.
Dem Patienten wird ein Begleitschreiben ausgehändigt, welches Diagnose und erfolgte Therapie umschreibt.
Reklamationen:
Falls Sie mit Ihrer Behandlung durch den offiziellen Notfalldienst der Zahnärzte-Gesellschaft Zürich nicht zufrieden waren, melden Sie dies bitte:
Sekretariat
Schweizergasse 10, 8001 Zürich
Tel. 044 210 22 33, Fax 044 211 91 25
sekretariat@sso-zh.ch
www.sso-zh.ch
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