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Advokaturbüro in langenthal

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–Ihrem Notariats- und AdvokaturbüroIm Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den BereichenNotariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise Grundstückkaufverträgen Grundpfandverträgen Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) Stockwerkeigentumsbegründungen Dienstbarkeitsverträgen Ehe- und Erbverträgen Testamenten Vorsorgeaufträgen Gesellschaftsgründungen Statuten und Statutenänderungen Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen Umstrukturierungen Nachfolgeregelungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenund vieles mehr Advokatur Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) Sachenrecht (Liegenschaften) Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) Gesellschafts- und Firmenrecht Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) Baurecht Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht Sozialversicherungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Strafrecht Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–Ihrem Notariats- und AdvokaturbüroIm Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den BereichenNotariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise Grundstückkaufverträgen Grundpfandverträgen Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) Stockwerkeigentumsbegründungen Dienstbarkeitsverträgen Ehe- und Erbverträgen Testamenten Vorsorgeaufträgen Gesellschaftsgründungen Statuten und Statutenänderungen Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen Umstrukturierungen Nachfolgeregelungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenund vieles mehr Advokatur Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) Sachenrecht (Liegenschaften) Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) Gesellschafts- und Firmenrecht Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) Baurecht Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht Sozialversicherungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Strafrecht Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Weiherstrasse 1, 4800 Zofingen
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KANZLEI BASLER BRUNNER berät und vertritt seit über 25 Jahren Private und Unternehmen in verschiedenen Rechtsgebieten und bietet neben der Advokatur auch das Notariat und die Mediation an. DIENSTLEISTUNGEN Unsere Rechtsanwälte sind Ihre erste Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen. Wir begleiten Sie beratend und auch prozessierend vor staatlichen Gerichten und Verwaltungsbehörden. Martin Basler RECHTSANWALT, PARTNER Nicole Schätti RECHTSANWÄLTIN Christian Brunner RECHTSANWALT UND NOTAR Rosmarie Schmid ​SEKRETARIAT UNSERE KERNKOMPETENZEN Mit unserer jahrelangen Erfahrung betreuen wir nationale und internationale Mandantinnen und Mandanten. Wir verfügen zudem über grosse Erfahrung in der Führung von externen Rechtsdiensten von Unternehmungen. Zur Vertretung in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren sind alle Anwälte bei sämtlichen Instanzen in der Schweiz zugelassen. Dr. Christian Brunner ist zudem als Notar und Mediator tätig. KMU Recht ARBEITEN Recht ERBEN Recht GESELLSCHAFT Recht MIETEN Recht SCHEIDUNG Recht SCHULDEN Recht IV / UV / ALV versicherungsrecht VERTRAG Recht NOTARIAT Recht

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann–Ihrem Notariats- und AdvokaturbüroIm Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den BereichenNotariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise Grundstückkaufverträgen Grundpfandverträgen Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) Stockwerkeigentumsbegründungen Dienstbarkeitsverträgen Ehe- und Erbverträgen Testamenten Vorsorgeaufträgen Gesellschaftsgründungen Statuten und Statutenänderungen Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen Umstrukturierungen Nachfolgeregelungen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumentenund vieles mehr Advokatur Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) Sachenrecht (Liegenschaften) Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) Gesellschafts- und Firmenrecht Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) Baurecht Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht Sozialversicherungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Strafrecht Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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