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erbrecht in Bern

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Erbrecht Schweiz

Belpstrasse 3, 3074 Muri b. Bern
Erbschaftsberatung Nachlassplanung
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarNotariatsbüroErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Advokaturbüro Katharina Arm

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Helvetiastrasse 51, 3005 Bern
Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAnwaltsbüroRechtsauskunft
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Katharina Arm

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Notariat und Verwaltungen Brunner & Co

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Schauplatzgasse 23, 3011 Bern
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NotarNotariatsbüroErbschaftsberatung Nachlassplanung
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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüro
Wangenstrasse 41A, 3018 Bern
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Herzlich willkommen

Notariat Alle Rechtsgeschäfte, für die im Kanton Bern das Notariat zuständig ist. Spezialgesetzliche Regelung vorbehalten sind im Kanton Bern alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also insbesondere die Öffentliche Beurkundung, Sache des Notariats. Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats gegeben ist: Beglaubigung einer Unterschrift Beurkundung eines Kaufvertrags über ein Grundstück Eröffnung eines Erbvertrages Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats nicht gegeben ist: Eheschliessung (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig) Registrierung von Partnerschaften (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig) Scheidung auf gemeinsames Begehren (dafür sind die Gerichte zuständig) Advokatur Allgemeinpraxis, d.h. für Beratung und nötigenfalls Prozessführung für alle Rechtsgebiete zur Verfügung stehend. Bevorzugte Rechtsgebiete sind: Zivilrecht Vertragsrecht Handelsrecht SchKG und Verfahrensrecht Bäuerliches Boden- und Erbrecht Beurkundungsrecht Sachenrecht Scheidungsrecht Bei Fragestellungen, die nicht unter die bevorzugten Rechtsgebiete fallen, bleibt Weiterverweisung oder Ablehnung vorbehalten.

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Brigger Rouven

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Holzikofenweg 22, 3007 Bern
Herzlich willkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: Arbeitsrecht• Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Bäuerliches Boden- und Erbrecht Erbrecht• Nachlassregelung• Unternehmensnachfolge• Willensvollstreckung Familienrecht• Ehe- und Konkubinatsverträge• Güterrecht• Eheschutzmassnahmen• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen• Ehescheidung• Adoption• Beistandschaft• Vormundschaft Gesellschafts- und Handelsrecht• Gesellschaftsgründungen• Firmenrecht• Zusammenarbeitsverträge• Auflösung und Liquidation Haftpflichtrecht• Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht• Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen Verwaltungs- und Baurecht• Gastgewerberecht• Nachbarschaftsrecht• Architekten- und Ingenieurverträge• Baubewilligungen• Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren• Bauhandwerkerpfandrecht• Baumängel• Enteignungen• General- und Totalunternehmerverträge• Werkverträge Mietrecht• Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge• Untermiete• Kündigung, Erstreckung• Mietzinsgestaltung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht• Betreibungsverfahren• Konkursverfahren• Arrest• Inkasso• Retention Strafrecht• Strafverteidigung• Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten• Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren• Wirtschaftsstrafrecht• Strassenverkehrsrecht Vertragsrecht• Errichtung und Beurteilung

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Gilomen Remo

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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüro
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Schwarz & Neuenschwander

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Neuengasse 25, 3011 Bern

Notariat und Steuerpraxis im Zentrum von Bern Von der öffentlichen Beurkundung bis zur Steuerberatung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Notare - Bigna Schwarz, Notarin - Roman Schwarz, Notar und Rechtsanwalt - Christoph Brügger, Notar und Betriebsökonom FH - Christian Neuenschwander, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte - Martin Schwarz, Notar Dienstleistungen Unser Notariat Schwarz + Neuenschwander steht Ihnen bei allen Rechtsgeschäften, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen, zur Seite. Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie - ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen - in allgemeinen Rechtsfragen. Ehe- und Erbrecht Güterrechtliche Beratung Eheverträge Konkubinatsverträge Testamente, Erbverträge, Nachlassplanung Nachlassinventare, Erbenscheine Erbteilungen, Willensvollstreckermandate Vorsorgeaufträge Sachenrecht Grundstücksübertragungen Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum inkl. Ausarbeitung der Reglemente Rechtliche Ausgestaltung von Gesamtüberbauungen Parzellierungen Errichtung von Schuldbriefen Dienstbarkeitserrichtungen Bäuerliches Bodenrecht Gesellschaftsrecht Gesellschaftsgründungen Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen allgemeine Statutenänderungen und Personalmutationen Öffentliche Beurkundungen gemäss OR Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht Allgemeine Steuerberatung Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Erbschaftssteuer Beglaubigungen Unterschriften Kopien und Vollmachten

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NotarNotariatsbüroSteuerberatung
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volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

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volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

Spitalgasse 4, 3011 Bern

Standort Münsingen volzrecht Advokatur Notariat SteuerpraxisGeorg Volz, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Thomas Zachmann, Fürsprecher und Notar Kreuzweg 1, 3110 Münsingen Tel.: 031 722 17 77 info@volzrecht.ch Dienstleistungen: Advokatur Unsere Spezialgebiete Erbrechtliche Auseinandersetzungen Sachenrecht, Rechtsfragen bezüglich Dienstbarkeiten und Auseinandersetzungen unter Stockwerkeigentümern Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Vertragsrecht Begründung oder Aufhebung von Partnerschaften und Konkubinaten Notariat Unsere Beurkundungen Grundeigentum: Wir unterstützen Sie in der optimalen Abwicklung Ihrer Grundstück-/Liegenschaftskäufe und -verkäufe, Abtretungen, sowie Stockwerkbegründungen und Parzellierungen. Unternehmen: Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen steuerlich und bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gestaltung von Unternehmens-umstrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –liquidationen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie Statutenänderungen. Erbrecht: Wir planen mit Ihnen umfassend Ihre erbrechtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeregelung und übernehmen auf Wunsch Willensvollstreckermandate. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Ehe- und Erbvertrages sowie bei Testamenten und Inventaren. Stiftungen: Wir beraten Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützen Sie bei deren Verwaltung. Inventare: Wir nehmen speditiv Steuer- und Erbschaftsinventare sowie sämtliche gängigen Inventare auf. Beglaubigungen: Wir erstellen Beglaubigungen aller Art sowie sämtliche übrigen notariellen Urkunden. Steuerpraxis Unsere Dienstleistungen Für Geschäftsbetriebe: Steueroptimierte Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen Planung von Immobilientransaktionen Laufende Steuerberatung und AbschlussplanungEinholen von Steuervergünstigungen und -befreiungen Ausschüttungsstrategien Einholen von Steuer-Rulings Risikoanalysen, Prüfung der aktuellen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuerrückstellungen, Steuererklärungen, Prüfung von Veranlagungen Interkantonale Steuerausscheidungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Für Privatpersonen: Umfassende Beratung für Privatpersonen, Unternehmer, Sportler Steuerstrategien für Gesellschafter, KMU-Inhaber, Liegenschaftshändler Steueroptimale Nachfolgeplanungen, Veräusserungen von Unternehmensbeteiligungen, Management Buy-Outs Steuerliche Planung von Liegenschaftsinvestitionen, Renovationen Analyse der persönlichen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuererklärungen, -berechnungen und -optimierungen Steuerliche Analyse und Optimierung privater Finanzanlagen Pensionsplanung Prüfung von Veranlagungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Portrait Notariatsdienstleistungen seit 1931 1931 Gründung des Büros in Bern als «Notariat von Ernst Maurer». 1937 Gründung des «Notariatsbüro Raaflaub» durch Rolf Raaflaub. 1961 tritt Fürsprecher und Notar Erich Maurer in das Büro seines Onkels Ernst Maurer ein. 1970 erfolgt der Eintritt von Fürsprecher und Notar Urs Raaflaub in das Notariatsbüro seines Vaters Rolf. 1973 wird Notar Christian Hofer Partner des Büros «Raaflaub & Hofer». 2006 übernimmt Georg Volz das in der Neuengasse ansässige Büro seines Onkels Erich Maurer, welcher kurz nach der Übergabe verstirbt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt der Zusammenschluss von «Advokatur, Notariat und Verwaltungen Erich Maurer» mit dem «Raaflaub & Hofer Advokatur- & Notariatsbüro» an der Spitalgasse. Das Büro heisst in der Folge «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen». Im Jahr 2009 verstarb Notar Christian Hofer. Ende 2010 wird das Büro «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen» umbenannt in «volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis». Der Bereich Liegenschaftsverwaltung und -beratung wird weitergeführt in der neu gegründeten «Volz Liegenschaften AG» an der Spitalgasse 4. Im März 2018 erfolgte der Zusammenschluss mit der Notariats- und Anwaltskanzlei Thomas Zachmann mit Büro in Münsingen. Seither besteht ein zweiter Bürostandort in Münsingen.

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NotarNotariatsbüroAdvokaturbüroSteuerberatung
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Erbrecht Schweiz

Belpstrasse 3, 3074 Muri b. Bern
Erbschaftsberatung Nachlassplanung
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarNotariatsbüroErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Effingerstrasse 8, 3011 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Advokaturbüro Katharina Arm

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Helvetiastrasse 51, 3005 Bern
Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAnwaltsbüroRechtsauskunft
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Notariat und Verwaltungen Brunner & Co

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Herzlich willkommen

Notariat Alle Rechtsgeschäfte, für die im Kanton Bern das Notariat zuständig ist. Spezialgesetzliche Regelung vorbehalten sind im Kanton Bern alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also insbesondere die Öffentliche Beurkundung, Sache des Notariats. Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats gegeben ist: Beglaubigung einer Unterschrift Beurkundung eines Kaufvertrags über ein Grundstück Eröffnung eines Erbvertrages Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats nicht gegeben ist: Eheschliessung (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig) Registrierung von Partnerschaften (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig) Scheidung auf gemeinsames Begehren (dafür sind die Gerichte zuständig) Advokatur Allgemeinpraxis, d.h. für Beratung und nötigenfalls Prozessführung für alle Rechtsgebiete zur Verfügung stehend. Bevorzugte Rechtsgebiete sind: Zivilrecht Vertragsrecht Handelsrecht SchKG und Verfahrensrecht Bäuerliches Boden- und Erbrecht Beurkundungsrecht Sachenrecht Scheidungsrecht Bei Fragestellungen, die nicht unter die bevorzugten Rechtsgebiete fallen, bleibt Weiterverweisung oder Ablehnung vorbehalten.

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Brigger Rouven

Brigger Rouven

Holzikofenweg 22, 3007 Bern
Herzlich willkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: Arbeitsrecht• Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Bäuerliches Boden- und Erbrecht Erbrecht• Nachlassregelung• Unternehmensnachfolge• Willensvollstreckung Familienrecht• Ehe- und Konkubinatsverträge• Güterrecht• Eheschutzmassnahmen• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen• Ehescheidung• Adoption• Beistandschaft• Vormundschaft Gesellschafts- und Handelsrecht• Gesellschaftsgründungen• Firmenrecht• Zusammenarbeitsverträge• Auflösung und Liquidation Haftpflichtrecht• Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht• Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen Verwaltungs- und Baurecht• Gastgewerberecht• Nachbarschaftsrecht• Architekten- und Ingenieurverträge• Baubewilligungen• Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren• Bauhandwerkerpfandrecht• Baumängel• Enteignungen• General- und Totalunternehmerverträge• Werkverträge Mietrecht• Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge• Untermiete• Kündigung, Erstreckung• Mietzinsgestaltung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht• Betreibungsverfahren• Konkursverfahren• Arrest• Inkasso• Retention Strafrecht• Strafverteidigung• Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten• Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren• Wirtschaftsstrafrecht• Strassenverkehrsrecht Vertragsrecht• Errichtung und Beurteilung

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Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: Arbeitsrecht• Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Bäuerliches Boden- und Erbrecht Erbrecht• Nachlassregelung• Unternehmensnachfolge• Willensvollstreckung Familienrecht• Ehe- und Konkubinatsverträge• Güterrecht• Eheschutzmassnahmen• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen• Ehescheidung• Adoption• Beistandschaft• Vormundschaft Gesellschafts- und Handelsrecht• Gesellschaftsgründungen• Firmenrecht• Zusammenarbeitsverträge• Auflösung und Liquidation Haftpflichtrecht• Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht• Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen Verwaltungs- und Baurecht• Gastgewerberecht• Nachbarschaftsrecht• Architekten- und Ingenieurverträge• Baubewilligungen• Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren• Bauhandwerkerpfandrecht• Baumängel• Enteignungen• General- und Totalunternehmerverträge• Werkverträge Mietrecht• Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge• Untermiete• Kündigung, Erstreckung• Mietzinsgestaltung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht• Betreibungsverfahren• Konkursverfahren• Arrest• Inkasso• Retention Strafrecht• Strafverteidigung• Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten• Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren• Wirtschaftsstrafrecht• Strassenverkehrsrecht Vertragsrecht• Errichtung und Beurteilung

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Gilomen Remo

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Holzikofenweg 22, 3007 Bern
Herzlich Wilkommen

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Schwarz & Neuenschwander

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Neuengasse 25, 3011 Bern

Notariat und Steuerpraxis im Zentrum von Bern Von der öffentlichen Beurkundung bis zur Steuerberatung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Notare - Bigna Schwarz, Notarin - Roman Schwarz, Notar und Rechtsanwalt - Christoph Brügger, Notar und Betriebsökonom FH - Christian Neuenschwander, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte - Martin Schwarz, Notar Dienstleistungen Unser Notariat Schwarz + Neuenschwander steht Ihnen bei allen Rechtsgeschäften, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen, zur Seite. Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie - ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen - in allgemeinen Rechtsfragen. Ehe- und Erbrecht Güterrechtliche Beratung Eheverträge Konkubinatsverträge Testamente, Erbverträge, Nachlassplanung Nachlassinventare, Erbenscheine Erbteilungen, Willensvollstreckermandate Vorsorgeaufträge Sachenrecht Grundstücksübertragungen Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum inkl. Ausarbeitung der Reglemente Rechtliche Ausgestaltung von Gesamtüberbauungen Parzellierungen Errichtung von Schuldbriefen Dienstbarkeitserrichtungen Bäuerliches Bodenrecht Gesellschaftsrecht Gesellschaftsgründungen Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen allgemeine Statutenänderungen und Personalmutationen Öffentliche Beurkundungen gemäss OR Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht Allgemeine Steuerberatung Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Erbschaftssteuer Beglaubigungen Unterschriften Kopien und Vollmachten

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Notariat und Steuerpraxis im Zentrum von Bern Von der öffentlichen Beurkundung bis zur Steuerberatung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Notare - Bigna Schwarz, Notarin - Roman Schwarz, Notar und Rechtsanwalt - Christoph Brügger, Notar und Betriebsökonom FH - Christian Neuenschwander, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte - Martin Schwarz, Notar Dienstleistungen Unser Notariat Schwarz + Neuenschwander steht Ihnen bei allen Rechtsgeschäften, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen, zur Seite. Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie - ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen - in allgemeinen Rechtsfragen. Ehe- und Erbrecht Güterrechtliche Beratung Eheverträge Konkubinatsverträge Testamente, Erbverträge, Nachlassplanung Nachlassinventare, Erbenscheine Erbteilungen, Willensvollstreckermandate Vorsorgeaufträge Sachenrecht Grundstücksübertragungen Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum inkl. Ausarbeitung der Reglemente Rechtliche Ausgestaltung von Gesamtüberbauungen Parzellierungen Errichtung von Schuldbriefen Dienstbarkeitserrichtungen Bäuerliches Bodenrecht Gesellschaftsrecht Gesellschaftsgründungen Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen allgemeine Statutenänderungen und Personalmutationen Öffentliche Beurkundungen gemäss OR Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht Allgemeine Steuerberatung Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Erbschaftssteuer Beglaubigungen Unterschriften Kopien und Vollmachten

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volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

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volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis

Spitalgasse 4, 3011 Bern

Standort Münsingen volzrecht Advokatur Notariat SteuerpraxisGeorg Volz, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Thomas Zachmann, Fürsprecher und Notar Kreuzweg 1, 3110 Münsingen Tel.: 031 722 17 77 info@volzrecht.ch Dienstleistungen: Advokatur Unsere Spezialgebiete Erbrechtliche Auseinandersetzungen Sachenrecht, Rechtsfragen bezüglich Dienstbarkeiten und Auseinandersetzungen unter Stockwerkeigentümern Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Vertragsrecht Begründung oder Aufhebung von Partnerschaften und Konkubinaten Notariat Unsere Beurkundungen Grundeigentum: Wir unterstützen Sie in der optimalen Abwicklung Ihrer Grundstück-/Liegenschaftskäufe und -verkäufe, Abtretungen, sowie Stockwerkbegründungen und Parzellierungen. Unternehmen: Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen steuerlich und bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gestaltung von Unternehmens-umstrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –liquidationen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie Statutenänderungen. Erbrecht: Wir planen mit Ihnen umfassend Ihre erbrechtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeregelung und übernehmen auf Wunsch Willensvollstreckermandate. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Ehe- und Erbvertrages sowie bei Testamenten und Inventaren. Stiftungen: Wir beraten Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützen Sie bei deren Verwaltung. Inventare: Wir nehmen speditiv Steuer- und Erbschaftsinventare sowie sämtliche gängigen Inventare auf. Beglaubigungen: Wir erstellen Beglaubigungen aller Art sowie sämtliche übrigen notariellen Urkunden. Steuerpraxis Unsere Dienstleistungen Für Geschäftsbetriebe: Steueroptimierte Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen Planung von Immobilientransaktionen Laufende Steuerberatung und AbschlussplanungEinholen von Steuervergünstigungen und -befreiungen Ausschüttungsstrategien Einholen von Steuer-Rulings Risikoanalysen, Prüfung der aktuellen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuerrückstellungen, Steuererklärungen, Prüfung von Veranlagungen Interkantonale Steuerausscheidungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Für Privatpersonen: Umfassende Beratung für Privatpersonen, Unternehmer, Sportler Steuerstrategien für Gesellschafter, KMU-Inhaber, Liegenschaftshändler Steueroptimale Nachfolgeplanungen, Veräusserungen von Unternehmensbeteiligungen, Management Buy-Outs Steuerliche Planung von Liegenschaftsinvestitionen, Renovationen Analyse der persönlichen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuererklärungen, -berechnungen und -optimierungen Steuerliche Analyse und Optimierung privater Finanzanlagen Pensionsplanung Prüfung von Veranlagungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Portrait Notariatsdienstleistungen seit 1931 1931 Gründung des Büros in Bern als «Notariat von Ernst Maurer». 1937 Gründung des «Notariatsbüro Raaflaub» durch Rolf Raaflaub. 1961 tritt Fürsprecher und Notar Erich Maurer in das Büro seines Onkels Ernst Maurer ein. 1970 erfolgt der Eintritt von Fürsprecher und Notar Urs Raaflaub in das Notariatsbüro seines Vaters Rolf. 1973 wird Notar Christian Hofer Partner des Büros «Raaflaub & Hofer». 2006 übernimmt Georg Volz das in der Neuengasse ansässige Büro seines Onkels Erich Maurer, welcher kurz nach der Übergabe verstirbt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt der Zusammenschluss von «Advokatur, Notariat und Verwaltungen Erich Maurer» mit dem «Raaflaub & Hofer Advokatur- & Notariatsbüro» an der Spitalgasse. Das Büro heisst in der Folge «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen». Im Jahr 2009 verstarb Notar Christian Hofer. Ende 2010 wird das Büro «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen» umbenannt in «volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis». Der Bereich Liegenschaftsverwaltung und -beratung wird weitergeführt in der neu gegründeten «Volz Liegenschaften AG» an der Spitalgasse 4. Im März 2018 erfolgte der Zusammenschluss mit der Notariats- und Anwaltskanzlei Thomas Zachmann mit Büro in Münsingen. Seither besteht ein zweiter Bürostandort in Münsingen.

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NotarNotariatsbüroAdvokaturbüroSteuerberatung
Spitalgasse 4, 3011 Bern
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Standort Münsingen volzrecht Advokatur Notariat SteuerpraxisGeorg Volz, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Thomas Zachmann, Fürsprecher und Notar Kreuzweg 1, 3110 Münsingen Tel.: 031 722 17 77 info@volzrecht.ch Dienstleistungen: Advokatur Unsere Spezialgebiete Erbrechtliche Auseinandersetzungen Sachenrecht, Rechtsfragen bezüglich Dienstbarkeiten und Auseinandersetzungen unter Stockwerkeigentümern Gesellschafts- und Firmenrecht Steuer- und Abgaberecht Vertragsrecht Begründung oder Aufhebung von Partnerschaften und Konkubinaten Notariat Unsere Beurkundungen Grundeigentum: Wir unterstützen Sie in der optimalen Abwicklung Ihrer Grundstück-/Liegenschaftskäufe und -verkäufe, Abtretungen, sowie Stockwerkbegründungen und Parzellierungen. Unternehmen: Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen steuerlich und bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Wir helfen Ihnen umfassend bei der Gestaltung von Unternehmens-umstrukturierungen, Gesellschaftsgründungen und –liquidationen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen sowie Statutenänderungen. Erbrecht: Wir planen mit Ihnen umfassend Ihre erbrechtlichen Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlass- und Nachfolgeregelung und übernehmen auf Wunsch Willensvollstreckermandate. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung Ihres Ehe- und Erbvertrages sowie bei Testamenten und Inventaren. Stiftungen: Wir beraten Sie bei der Errichtung von Stiftungen und unterstützen Sie bei deren Verwaltung. Inventare: Wir nehmen speditiv Steuer- und Erbschaftsinventare sowie sämtliche gängigen Inventare auf. Beglaubigungen: Wir erstellen Beglaubigungen aller Art sowie sämtliche übrigen notariellen Urkunden. Steuerpraxis Unsere Dienstleistungen Für Geschäftsbetriebe: Steueroptimierte Umstrukturierungen, Reorganisationen, Sanierungen Planung von Immobilientransaktionen Laufende Steuerberatung und AbschlussplanungEinholen von Steuervergünstigungen und -befreiungen Ausschüttungsstrategien Einholen von Steuer-Rulings Risikoanalysen, Prüfung der aktuellen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuerrückstellungen, Steuererklärungen, Prüfung von Veranlagungen Interkantonale Steuerausscheidungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Für Privatpersonen: Umfassende Beratung für Privatpersonen, Unternehmer, Sportler Steuerstrategien für Gesellschafter, KMU-Inhaber, Liegenschaftshändler Steueroptimale Nachfolgeplanungen, Veräusserungen von Unternehmensbeteiligungen, Management Buy-Outs Steuerliche Planung von Liegenschaftsinvestitionen, Renovationen Analyse der persönlichen Steuersituation (sog. Tax Review) Steuererklärungen, -berechnungen und -optimierungen Steuerliche Analyse und Optimierung privater Finanzanlagen Pensionsplanung Prüfung von Veranlagungen Wahrung der Interessen / Erhebung von Einsprachen und Beschwerden Portrait Notariatsdienstleistungen seit 1931 1931 Gründung des Büros in Bern als «Notariat von Ernst Maurer». 1937 Gründung des «Notariatsbüro Raaflaub» durch Rolf Raaflaub. 1961 tritt Fürsprecher und Notar Erich Maurer in das Büro seines Onkels Ernst Maurer ein. 1970 erfolgt der Eintritt von Fürsprecher und Notar Urs Raaflaub in das Notariatsbüro seines Vaters Rolf. 1973 wird Notar Christian Hofer Partner des Büros «Raaflaub & Hofer». 2006 übernimmt Georg Volz das in der Neuengasse ansässige Büro seines Onkels Erich Maurer, welcher kurz nach der Übergabe verstirbt. Im darauffolgenden Jahr erfolgt der Zusammenschluss von «Advokatur, Notariat und Verwaltungen Erich Maurer» mit dem «Raaflaub & Hofer Advokatur- & Notariatsbüro» an der Spitalgasse. Das Büro heisst in der Folge «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen». Im Jahr 2009 verstarb Notar Christian Hofer. Ende 2010 wird das Büro «Raaflaub Hofer & Volz Advokatur Notariat Verwaltungen» umbenannt in «volzrecht Advokatur Notariat Steuerpraxis». Der Bereich Liegenschaftsverwaltung und -beratung wird weitergeführt in der neu gegründeten «Volz Liegenschaften AG» an der Spitalgasse 4. Im März 2018 erfolgte der Zusammenschluss mit der Notariats- und Anwaltskanzlei Thomas Zachmann mit Büro in Münsingen. Seither besteht ein zweiter Bürostandort in Münsingen.

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