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Advokaturbüroin Bern

Advokaturbüro in Bern

: 287 Einträge

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarNotariatsbüroErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Marktgasse 18, 3011 Bern
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Advokaturbüro Katharina Arm

Advokaturbüro Katharina Arm

Helvetiastrasse 51, 3005 Bern
Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAnwaltsbüroRechtsauskunft
Helvetiastrasse 51, 3005 Bern
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Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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advocomplex gmbh

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advocomplex gmbh

Zinggstrasse 16, 3007 Bern
Über uns

ARBEITSRECHT Wir setzen uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und arbeiten zu diesem Zweck mit verschiedenen Gewerkschaften zusammen. In arbeitsrechtlichen Fragen vertreten wir ausschliesslich die Arbeitnehmerseite.AUSLÄNDERRECHT Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer bei Problemen mit Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen oder Stellenantritt.FAMILIENRECHT Wir begleiten und vertreten Klientinnen und Klienten sowohl in einem Trennungsverfahren wie auch bei der späteren Ehescheidung. Dabei arbeiten wir in vielen Fällen eng mit Institutionen aus dem Bereich der Opferhilfe oder des Ausländerrechts zusammen.KULTUR- UND MEDIENRECHT Unser Büro führt das Sekretariat des Schweizerischen Verbandes der FilmproduzentInnen und die Geschäfte der Teleproduktions-Fonds GmbH. Wir sind spezialisiert in allen Fragen des Film- und Fernsehrechts wie auch des Verlagsrechts.URHEBERRECHT Willi Egloff veröffentlichte zusammen mit Denis Barrelet einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, der bald in einer 3. Auflage erscheinen wird. Wir arbeiten auch eng mit Verwertungsgesellschaften zusammen. Willi Egloff ist Vizepräsident von Swissperform und Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.STRAFRECHT Wir betreuen Klientschaft in fast allen strafrechtlichen Verfahren. Wir befürworten die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, dass der Konsum und der Besitz von Drogen zum Eigenkonsum endlich straffrei wird. Mit der Strafverfolgung von DrogenkonsumentInnen wird das Ziel der sogenannten drogenfreien Gesellschaft nie erreicht werden.Aus grundsätzlichen Überlegungen vertreten wir keine Personen, die der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung angeschuldigt sind.SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Viele sprechen zu oft vom sogenannt gut ausgebauten Sozialversicherungssystem der Schweiz. In der Praxis machen wir jedoch die Erfahrung, dass Berufstätige, die einen Berufsunfall erleiden, leider nur zu oft mit grossen Mühen ihre Ansprüche gegenüber der SUVA oder IV durchsetzen können. Erschwerend wirkt sich dabei vor allem aus, dass unser Sozialversicherungssystem von Vollbeschäftigung ausgeht, was leider nie mehr der Fall sein wird.KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT Mit dem seit 1. Januar 2013 in Kraft stehenden neuen Erwachsenenschutzrecht wurde das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Der Rechtsschutz für Betroffene wurde zwar eher ausgebaut, unter dem Titel „Professionalisierung“ wurde das Verfahren aber auch verkompliziert. Das führt dazu, dass auch bei Verfahren rund um das Sorgerecht oder die fürsorgerische Unterbringung (früher als fürsorgerischer Freiheitsentzug [FFE] bekannt) immer wieder anwaltliche Hilfe notwendig ist.

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AdvokaturbüroAnwaltRechtsanwaltAdvokatur- und Notariatsbüro
Zinggstrasse 16, 3007 Bern
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Über uns

ARBEITSRECHT Wir setzen uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und arbeiten zu diesem Zweck mit verschiedenen Gewerkschaften zusammen. In arbeitsrechtlichen Fragen vertreten wir ausschliesslich die Arbeitnehmerseite.AUSLÄNDERRECHT Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer bei Problemen mit Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen oder Stellenantritt.FAMILIENRECHT Wir begleiten und vertreten Klientinnen und Klienten sowohl in einem Trennungsverfahren wie auch bei der späteren Ehescheidung. Dabei arbeiten wir in vielen Fällen eng mit Institutionen aus dem Bereich der Opferhilfe oder des Ausländerrechts zusammen.KULTUR- UND MEDIENRECHT Unser Büro führt das Sekretariat des Schweizerischen Verbandes der FilmproduzentInnen und die Geschäfte der Teleproduktions-Fonds GmbH. Wir sind spezialisiert in allen Fragen des Film- und Fernsehrechts wie auch des Verlagsrechts.URHEBERRECHT Willi Egloff veröffentlichte zusammen mit Denis Barrelet einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, der bald in einer 3. Auflage erscheinen wird. Wir arbeiten auch eng mit Verwertungsgesellschaften zusammen. Willi Egloff ist Vizepräsident von Swissperform und Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.STRAFRECHT Wir betreuen Klientschaft in fast allen strafrechtlichen Verfahren. Wir befürworten die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, dass der Konsum und der Besitz von Drogen zum Eigenkonsum endlich straffrei wird. Mit der Strafverfolgung von DrogenkonsumentInnen wird das Ziel der sogenannten drogenfreien Gesellschaft nie erreicht werden.Aus grundsätzlichen Überlegungen vertreten wir keine Personen, die der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung angeschuldigt sind.SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Viele sprechen zu oft vom sogenannt gut ausgebauten Sozialversicherungssystem der Schweiz. In der Praxis machen wir jedoch die Erfahrung, dass Berufstätige, die einen Berufsunfall erleiden, leider nur zu oft mit grossen Mühen ihre Ansprüche gegenüber der SUVA oder IV durchsetzen können. Erschwerend wirkt sich dabei vor allem aus, dass unser Sozialversicherungssystem von Vollbeschäftigung ausgeht, was leider nie mehr der Fall sein wird.KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT Mit dem seit 1. Januar 2013 in Kraft stehenden neuen Erwachsenenschutzrecht wurde das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Der Rechtsschutz für Betroffene wurde zwar eher ausgebaut, unter dem Titel „Professionalisierung“ wurde das Verfahren aber auch verkompliziert. Das führt dazu, dass auch bei Verfahren rund um das Sorgerecht oder die fürsorgerische Unterbringung (früher als fürsorgerischer Freiheitsentzug [FFE] bekannt) immer wieder anwaltliche Hilfe notwendig ist.

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
Effingerstrasse 8, 3011 Bern
AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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BR

BKS Rechtsanwälte AG

Thunstrasse 63, 3006 Bern
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Brigger Rouven

Brigger Rouven

Holzikofenweg 22, 3007 Bern
Herzlich willkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: Arbeitsrecht• Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Bäuerliches Boden- und Erbrecht Erbrecht• Nachlassregelung• Unternehmensnachfolge• Willensvollstreckung Familienrecht• Ehe- und Konkubinatsverträge• Güterrecht• Eheschutzmassnahmen• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen• Ehescheidung• Adoption• Beistandschaft• Vormundschaft Gesellschafts- und Handelsrecht• Gesellschaftsgründungen• Firmenrecht• Zusammenarbeitsverträge• Auflösung und Liquidation Haftpflichtrecht• Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht• Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen Verwaltungs- und Baurecht• Gastgewerberecht• Nachbarschaftsrecht• Architekten- und Ingenieurverträge• Baubewilligungen• Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren• Bauhandwerkerpfandrecht• Baumängel• Enteignungen• General- und Totalunternehmerverträge• Werkverträge Mietrecht• Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge• Untermiete• Kündigung, Erstreckung• Mietzinsgestaltung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht• Betreibungsverfahren• Konkursverfahren• Arrest• Inkasso• Retention Strafrecht• Strafverteidigung• Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten• Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren• Wirtschaftsstrafrecht• Strassenverkehrsrecht Vertragsrecht• Errichtung und Beurteilung

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Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: Arbeitsrecht• Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Bäuerliches Boden- und Erbrecht Erbrecht• Nachlassregelung• Unternehmensnachfolge• Willensvollstreckung Familienrecht• Ehe- und Konkubinatsverträge• Güterrecht• Eheschutzmassnahmen• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen• Ehescheidung• Adoption• Beistandschaft• Vormundschaft Gesellschafts- und Handelsrecht• Gesellschaftsgründungen• Firmenrecht• Zusammenarbeitsverträge• Auflösung und Liquidation Haftpflichtrecht• Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht• Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen Verwaltungs- und Baurecht• Gastgewerberecht• Nachbarschaftsrecht• Architekten- und Ingenieurverträge• Baubewilligungen• Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren• Bauhandwerkerpfandrecht• Baumängel• Enteignungen• General- und Totalunternehmerverträge• Werkverträge Mietrecht• Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge• Untermiete• Kündigung, Erstreckung• Mietzinsgestaltung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht• Betreibungsverfahren• Konkursverfahren• Arrest• Inkasso• Retention Strafrecht• Strafverteidigung• Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten• Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren• Wirtschaftsstrafrecht• Strassenverkehrsrecht Vertragsrecht• Errichtung und Beurteilung

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Burkhalter Rechtsanwälte AG

Burkhalter Rechtsanwälte AG

Elfenstrasse 19, 3006 Bern
Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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Gilomen Remo

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Holzikofenweg 22, 3007 Bern
Herzlich Wilkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: Arbeitsrecht• Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Bäuerliches Boden- und Erbrecht Erbrecht• Nachlassregelung• Unternehmensnachfolge• Willensvollstreckung Familienrecht• Ehe- und Konkubinatsverträge• Güterrecht• Eheschutzmassnahmen• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen• Ehescheidung• Adoption• Beistandschaft• Vormundschaft Gesellschafts- und Handelsrecht• Gesellschaftsgründungen• Firmenrecht• Zusammenarbeitsverträge• Auflösung und Liquidation Haftpflichtrecht• Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht• Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen Verwaltungs- und Baurecht• Gastgewerberecht• Nachbarschaftsrecht• Architekten- und Ingenieurverträge• Baubewilligungen• Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren• Bauhandwerkerpfandrecht• Baumängel• Enteignungen• General- und Totalunternehmerverträge• Werkverträge Mietrecht• Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge• Untermiete• Kündigung, Erstreckung• Mietzinsgestaltung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht• Betreibungsverfahren• Konkursverfahren• Arrest• Inkasso• Retention Strafrecht• Strafverteidigung• Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten• Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren• Wirtschaftsstrafrecht• Strassenverkehrsrecht Vertragsrecht• Errichtung und Beurteilung

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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüro
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Häufig gestellte Fragen zu Advokaturbüro in Bern

  • Bei Streitigkeiten nach Unfällen ist ein Spezialist für Verkehrsrecht eine hilfreiche Anlaufstelle, während im Vertragsrecht ein Profi für das Zivilrecht die beste Wahl ist. Rechtsanwälte für Strafrecht wie die advoplus rechtsanwälte gmbh sind ebenfalls gefragt. Grosse Kanzleien wie Accordis Bern bieten für fast alle Rechtsbereiche eine Beratung und Vertretung an.
  • Auch im Notfall gibt es häufig einen Bedarf für professionellen Rat. Daher bieten viele Kanzleien Notfallnummern an. Diese sind fortlaufend besetzt und ermöglichen eine direkte Kontaktaufnahme mit einem Experten sowie eine beratende Vertretung. Vor allem grössere Kanzleien wie Kellerhals Carrard KIG oder Amstutz Greuter Rechtsanwälte verfügen über die notwendigen Kapazitäten.
  • Viele Anwälte in der Schweiz sind gleichzeitig als Notare tätig. Sie können somit Dokumente beurkunden und weitere notarielle Funktionen übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Kanzlei Schwegler & Partner und die Advokatur Bern.
  • Die wohl häufigsten Fälle sind im zivilen Recht anzutreffen. Dazu gehören allgemeine Beratungen in Finanzrechtsfragen und im Bereich Eherecht und Schadensersatzrecht. Vertragsfragen aus dem Arbeitsrecht und dem Handelsrecht werden häufig angefragt. Spezialisten für das Arbeitsrecht wären die Anwälte von Zwahlen Martin und im Erbrecht die Kanzlei advokatur + notariat56.
  • Das hängt vom individuellen Fall ab. Kanzleien wie Bracher & Partner undSteinegger Rechtsanwälte haben für Notfälle zusätzliche Kapazitäten frei und können meist schnell helfen. Die durchschnittliche Wartezeit ausserhalb von Notfällen beträgt oft nur wenige Tage und gerade in der Hauptstadt Bern ist die Verfügbarkeit von Rechtsberatungen sehr gross.
  • Die Kosten für die anwaltliche Beratung, die Vertretung und die notarielle Tätigkeit richten sich nach den individuellen Vorgaben des Falles. Erfahrene Kanzleien wie Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte und Blumer - Notariat und Advokatur beraten die Mandanten gerne umfassend zu diesem Thema.

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) Immobiliarsachenrecht Zivilprozessrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Hausbesetzungen Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarNotariatsbüroErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Advokaturbüro Katharina Arm

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Helvetiastrasse 51, 3005 Bern
Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAnwaltsbüroRechtsauskunft
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advocomplex gmbh

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advocomplex gmbh

Zinggstrasse 16, 3007 Bern
Über uns

ARBEITSRECHT Wir setzen uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und arbeiten zu diesem Zweck mit verschiedenen Gewerkschaften zusammen. In arbeitsrechtlichen Fragen vertreten wir ausschliesslich die Arbeitnehmerseite.AUSLÄNDERRECHT Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer bei Problemen mit Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen oder Stellenantritt.FAMILIENRECHT Wir begleiten und vertreten Klientinnen und Klienten sowohl in einem Trennungsverfahren wie auch bei der späteren Ehescheidung. Dabei arbeiten wir in vielen Fällen eng mit Institutionen aus dem Bereich der Opferhilfe oder des Ausländerrechts zusammen.KULTUR- UND MEDIENRECHT Unser Büro führt das Sekretariat des Schweizerischen Verbandes der FilmproduzentInnen und die Geschäfte der Teleproduktions-Fonds GmbH. Wir sind spezialisiert in allen Fragen des Film- und Fernsehrechts wie auch des Verlagsrechts.URHEBERRECHT Willi Egloff veröffentlichte zusammen mit Denis Barrelet einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, der bald in einer 3. Auflage erscheinen wird. Wir arbeiten auch eng mit Verwertungsgesellschaften zusammen. Willi Egloff ist Vizepräsident von Swissperform und Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.STRAFRECHT Wir betreuen Klientschaft in fast allen strafrechtlichen Verfahren. Wir befürworten die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, dass der Konsum und der Besitz von Drogen zum Eigenkonsum endlich straffrei wird. Mit der Strafverfolgung von DrogenkonsumentInnen wird das Ziel der sogenannten drogenfreien Gesellschaft nie erreicht werden.Aus grundsätzlichen Überlegungen vertreten wir keine Personen, die der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung angeschuldigt sind.SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Viele sprechen zu oft vom sogenannt gut ausgebauten Sozialversicherungssystem der Schweiz. In der Praxis machen wir jedoch die Erfahrung, dass Berufstätige, die einen Berufsunfall erleiden, leider nur zu oft mit grossen Mühen ihre Ansprüche gegenüber der SUVA oder IV durchsetzen können. Erschwerend wirkt sich dabei vor allem aus, dass unser Sozialversicherungssystem von Vollbeschäftigung ausgeht, was leider nie mehr der Fall sein wird.KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT Mit dem seit 1. Januar 2013 in Kraft stehenden neuen Erwachsenenschutzrecht wurde das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Der Rechtsschutz für Betroffene wurde zwar eher ausgebaut, unter dem Titel „Professionalisierung“ wurde das Verfahren aber auch verkompliziert. Das führt dazu, dass auch bei Verfahren rund um das Sorgerecht oder die fürsorgerische Unterbringung (früher als fürsorgerischer Freiheitsentzug [FFE] bekannt) immer wieder anwaltliche Hilfe notwendig ist.

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AdvokaturbüroAnwaltRechtsanwaltAdvokatur- und Notariatsbüro
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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
Effingerstrasse 8, 3011 Bern
AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. 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Brigger Rouven

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Holzikofenweg 22, 3007 Bern
Herzlich willkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: Arbeitsrecht• Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Bäuerliches Boden- und Erbrecht Erbrecht• Nachlassregelung• Unternehmensnachfolge• Willensvollstreckung Familienrecht• Ehe- und Konkubinatsverträge• Güterrecht• Eheschutzmassnahmen• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen• Ehescheidung• Adoption• Beistandschaft• Vormundschaft Gesellschafts- und Handelsrecht• Gesellschaftsgründungen• Firmenrecht• Zusammenarbeitsverträge• Auflösung und Liquidation Haftpflichtrecht• Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht• Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen Verwaltungs- und Baurecht• Gastgewerberecht• Nachbarschaftsrecht• Architekten- und Ingenieurverträge• Baubewilligungen• Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren• Bauhandwerkerpfandrecht• Baumängel• Enteignungen• General- und Totalunternehmerverträge• Werkverträge Mietrecht• Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge• Untermiete• Kündigung, Erstreckung• Mietzinsgestaltung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht• Betreibungsverfahren• Konkursverfahren• Arrest• Inkasso• Retention Strafrecht• Strafverteidigung• Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten• Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren• Wirtschaftsstrafrecht• Strassenverkehrsrecht Vertragsrecht• Errichtung und Beurteilung

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Holzikofenweg 22, 3007 Bern
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Herzlich willkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: Arbeitsrecht• Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Bäuerliches Boden- und Erbrecht Erbrecht• Nachlassregelung• Unternehmensnachfolge• Willensvollstreckung Familienrecht• Ehe- und Konkubinatsverträge• Güterrecht• Eheschutzmassnahmen• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen• Ehescheidung• Adoption• Beistandschaft• Vormundschaft Gesellschafts- und Handelsrecht• Gesellschaftsgründungen• Firmenrecht• Zusammenarbeitsverträge• Auflösung und Liquidation Haftpflichtrecht• Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht• Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen Verwaltungs- und Baurecht• Gastgewerberecht• Nachbarschaftsrecht• Architekten- und Ingenieurverträge• Baubewilligungen• Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren• Bauhandwerkerpfandrecht• Baumängel• Enteignungen• General- und Totalunternehmerverträge• Werkverträge Mietrecht• Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge• Untermiete• Kündigung, Erstreckung• Mietzinsgestaltung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht• Betreibungsverfahren• Konkursverfahren• Arrest• Inkasso• Retention Strafrecht• Strafverteidigung• Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten• Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren• Wirtschaftsstrafrecht• Strassenverkehrsrecht Vertragsrecht• Errichtung und Beurteilung

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Burkhalter Rechtsanwälte AG

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Elfenstrasse 19, 3006 Bern
Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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Gilomen Remo

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Holzikofenweg 22, 3007 Bern
Herzlich Wilkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: Arbeitsrecht• Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Bäuerliches Boden- und Erbrecht Erbrecht• Nachlassregelung• Unternehmensnachfolge• Willensvollstreckung Familienrecht• Ehe- und Konkubinatsverträge• Güterrecht• Eheschutzmassnahmen• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen• Ehescheidung• Adoption• Beistandschaft• Vormundschaft Gesellschafts- und Handelsrecht• Gesellschaftsgründungen• Firmenrecht• Zusammenarbeitsverträge• Auflösung und Liquidation Haftpflichtrecht• Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht• Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen Verwaltungs- und Baurecht• Gastgewerberecht• Nachbarschaftsrecht• Architekten- und Ingenieurverträge• Baubewilligungen• Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren• Bauhandwerkerpfandrecht• Baumängel• Enteignungen• General- und Totalunternehmerverträge• Werkverträge Mietrecht• Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge• Untermiete• Kündigung, Erstreckung• Mietzinsgestaltung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht• Betreibungsverfahren• Konkursverfahren• Arrest• Inkasso• Retention Strafrecht• Strafverteidigung• Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten• Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren• Wirtschaftsstrafrecht• Strassenverkehrsrecht Vertragsrecht• Errichtung und Beurteilung

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Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: Arbeitsrecht• Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen Bäuerliches Boden- und Erbrecht Erbrecht• Nachlassregelung• Unternehmensnachfolge• Willensvollstreckung Familienrecht• Ehe- und Konkubinatsverträge• Güterrecht• Eheschutzmassnahmen• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen• Ehescheidung• Adoption• Beistandschaft• Vormundschaft Gesellschafts- und Handelsrecht• Gesellschaftsgründungen• Firmenrecht• Zusammenarbeitsverträge• Auflösung und Liquidation Haftpflichtrecht• Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht• Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen Verwaltungs- und Baurecht• Gastgewerberecht• Nachbarschaftsrecht• Architekten- und Ingenieurverträge• Baubewilligungen• Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren• Bauhandwerkerpfandrecht• Baumängel• Enteignungen• General- und Totalunternehmerverträge• Werkverträge Mietrecht• Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge• Untermiete• Kündigung, Erstreckung• Mietzinsgestaltung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht• Betreibungsverfahren• Konkursverfahren• Arrest• Inkasso• Retention Strafrecht• Strafverteidigung• Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten• Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren• Wirtschaftsstrafrecht• Strassenverkehrsrecht Vertragsrecht• Errichtung und Beurteilung

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Häufig gestellte Fragen zu Advokaturbüro in Bern

  • Bei Streitigkeiten nach Unfällen ist ein Spezialist für Verkehrsrecht eine hilfreiche Anlaufstelle, während im Vertragsrecht ein Profi für das Zivilrecht die beste Wahl ist. Rechtsanwälte für Strafrecht wie die advoplus rechtsanwälte gmbh sind ebenfalls gefragt. Grosse Kanzleien wie Accordis Bern bieten für fast alle Rechtsbereiche eine Beratung und Vertretung an.
  • Auch im Notfall gibt es häufig einen Bedarf für professionellen Rat. Daher bieten viele Kanzleien Notfallnummern an. Diese sind fortlaufend besetzt und ermöglichen eine direkte Kontaktaufnahme mit einem Experten sowie eine beratende Vertretung. Vor allem grössere Kanzleien wie Kellerhals Carrard KIG oder Amstutz Greuter Rechtsanwälte verfügen über die notwendigen Kapazitäten.
  • Viele Anwälte in der Schweiz sind gleichzeitig als Notare tätig. Sie können somit Dokumente beurkunden und weitere notarielle Funktionen übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Kanzlei Schwegler & Partner und die Advokatur Bern.
  • Die wohl häufigsten Fälle sind im zivilen Recht anzutreffen. Dazu gehören allgemeine Beratungen in Finanzrechtsfragen und im Bereich Eherecht und Schadensersatzrecht. Vertragsfragen aus dem Arbeitsrecht und dem Handelsrecht werden häufig angefragt. Spezialisten für das Arbeitsrecht wären die Anwälte von Zwahlen Martin und im Erbrecht die Kanzlei advokatur + notariat56.
  • Das hängt vom individuellen Fall ab. Kanzleien wie Bracher & Partner undSteinegger Rechtsanwälte haben für Notfälle zusätzliche Kapazitäten frei und können meist schnell helfen. Die durchschnittliche Wartezeit ausserhalb von Notfällen beträgt oft nur wenige Tage und gerade in der Hauptstadt Bern ist die Verfügbarkeit von Rechtsberatungen sehr gross.
  • Die Kosten für die anwaltliche Beratung, die Vertretung und die notarielle Tätigkeit richten sich nach den individuellen Vorgaben des Falles. Erfahrene Kanzleien wie Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte und Blumer - Notariat und Advokatur beraten die Mandanten gerne umfassend zu diesem Thema.